Karlsruhe gibt Kneipern recht! Nichtraucherschutzgesetz teilweise außer Kraft

Live-Berichterstattung aus dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Der Grund hierfür war die lang erwartete Richtungsentscheidung zum Nichtraucherschutzgesetz, die den Streit um die ungerechte Behandlung der Einraumkneipen klären sollte.

Das gab es in der deutschen Fernsehgeschichte selten: Live-Berichterstattung aus dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Der Grund hierfür war die lang erwartete Richtungsentscheidung zum Nichtraucherschutzgesetz, die den Streit um die ungerechte Behandlung der Einraumkneipen klären sollte.

Punkt 10 Uhr fiel die, für viele Kneiper, erlösende Entscheidung: Es darf geraucht werden! Doch im gleichen Atemzug legte man sich auf verschiedene Restriktionen fest:

– Die Einschränkung des Gesetzes gilt nur für Kneipen mit Gastbereichen die kleiner als 75m² sind
– Die Kneipe muss als Raucherkneipe gekennzeichnet und für Personen unter 18 Jahren unzugänglich sein
– Es darf hierbei ausschließlich eine Schankkonzession vorliegen, die Zubereitung von Speisen (das Verfassungsgericht spricht von zubereiteten Speisen) ist nicht gestattet
– Für Diskotheken gilt gleiches, jedoch mit der zusätzlichen Einschränkung das auf der Tanzfläche nicht geraucht werden darf

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Ausschlaggebend für die Entscheidung der Karlsruher Richter war die Ungleichbehandlung von Gastronomen ohne Möglichkeit der Einrichtung eines getrennten Raucherraumes. Diese würden durch das Gesetz in der ursprünglichen Form benachteiligt. Nun wurde der Ball vom Verfassungsgericht wieder weit zurück in die Gesetzgebung gespielt. Diese ist nun in der Pflicht bis zum 31. Dezember diesen Jahres die Gesetze nachzubessern. Aufgrund der Föderalismusreform des Jahres 2006 ist der Nichtraucherschutz Ländersache und somit existieren in der Bundesrepublik 16 verschiede Gesetze mit 16 verschieden härten der Umsetzung. Im heutigen Prozess wurde exemplarisch für alle Bundesländer und 14 weitere Klageschriften, die Klagen gegen die Gesetze in Berlin und Baden-Württemberg verhandelt.

Diese gelten als Richtungsweisend für unter Anderem auch die Sachsen-Anhalter klagen. Das Gericht gab den Gesetzgebern ebenfalls zu bedenken, dass ihnen zur Verhinderung weiterer Prozesse die Möglichkeit eines totalen Rauchverbots in allen gastronomischen Einrichtungen frei steht. Nun bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf das Grundsatzurteil in Karlsruhe reagiert. Leipzigs Kleinkneiper und Barbesitzer können erst einmal aufatmen. Nur mit dem Würstchen oder Baguette zum Bier und der Zigarette danach wird es erst einmal vorbei sein.