
Gesetze zur Regelung des Arbeitsrechts
Es würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen, alle Gesetze aufzuführen, die in Deutschland das Arbeitsrecht regeln. Zahlreiche Gesetze sind vorhanden. Daher sollen hier nur die wichtigsten Gesetze für das Arbeitsrecht genannt werden:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): enthält Regelungen für ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Sozialgesetzbuch (SBG) enthält unter anderem Regelungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, aber auch zur Zahlung von Kurzarbeitergeld
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthält einige Regelungen, die das Arbeitsrecht betreffen, darunter auch für Arbeit bei Hitze
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt unter anderem den Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zugelassene Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
- Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt den gesetzlichen Mindestlohn, den jeder Arbeitgeber in Deutschland zahlen muss
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Arbeitnehmern
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindesturlaub, den jeder Arbeitgeber gewähren muss, darunter auch Sonderurlaub
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt unter anderem den Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und das Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer treffen muss
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Gewährung von Elternzeit durch den Arbeitgeber und die Zahlung von Elterngeld
Es gibt also eine Vielzahl an Gesetzen, an die sich alle Arbeitgeber in Deutschland halten müssen. Zahlt der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn, kann der Arbeitnehmer gegen ihn auch gerichtlich vorgehen. In Berlin gibt es eine Vielzahl von Fachanwälten für Arbeitsrecht, an die sich Arbeitnehmer wenden können.
Ein wichtiges Gesetz im Arbeitsrecht ist auch das Nachweisgesetz. Es regelt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitsvertrag haben, in dem alle wichtigen Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, festgehalten sind.
Wie sieht es aus mit dem Mindestlohn?
Die gesetzliche Grundlage dafür, dass Arbeitnehmer den Mindestlohn zahlen müssen, ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). In Deutschland gilt bereits seit Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn, der von Arbeitgebern zu zahlen ist. Anspruch auf Mindestlohn haben nicht nur Arbeitnehmer in Vollzeit, sondern auch diejenigen, die in Teilzeit oder im Minijob arbeiten oder einen Nebenjob ausüben. Seit Januar 2025 gilt ein Stundenlohn von brutto 12,82 Euro als Mindestlohn. Die Behörden der Zollverwaltung sind dafür verantwortlich, die Einhaltung zu kontrollieren.
Das Mindestlohngesetz regelt einige wenige Ausnahmen, bei denen kein Mindestlohn gezahlt werden muss. Praktikanten, die nicht länger als drei Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Dauert ein Praktikum länger als drei Monate, muss das Unternehmen den Mindestlohn zahlen.
Gibt es Regelungen zur Abfindung im Arbeitsrecht?
Eine Abfindung ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und wird als finanzieller Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Gesetzliche Regelungen zur Abfindung im Arbeitsrecht gibt es in diesem Sinne in Deutschland nicht. Allerdings ist in Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes geregelt, dass Arbeitgeber bei einer ordentlichen, fristgemäßen Kündigung eine freiwillige Abfindung zahlen können.
Viele Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wenden sich in Berlin an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Sie klagen nicht auf Wiedereinstellung, sondern auf eine Abfindung.
In Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer, dem aufgrund von betrieblichen Erfordernissen durch seinen Arbeitgeber gekündigt wird, Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn er nicht auf Festanstellung klagt. Der Arbeitgeber muss jedoch nur dann eine Abfindung zahlen, wenn er im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, wenn er nicht auf Festanstellung klagt. Für jedes Jahr der Beschäftigung sollte die Abfindung in diesem Fall einen halben Monatsverdienst betragen. Bei halben Beschäftigungsjahren ist auf volle Jahre aufzurunden.
Erwähnt der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben nichts von einer Abfindung, muss er auch keine Abfindung zahlen.
Ein Anspruch auf eine Abfindung kann auch noch aus weiteren Gründen bestehen:
- wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt und ein Sozialplan erarbeitet wurde, in dem auch die Abfindungen festgehalten sind
- wenn ein Tarifvertrag gilt, in dem Abfindungen geregelt sind
- wenn Abfindungen in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind
- wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anstelle einer Kündigung anbietet und darin eine Abfindung regelt

Gibt es ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis dient als Nachweis, dass ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig war. Neben dem einfachen Arbeitszeugnis, das nur über die Dauer der Beschäftigung und die ausgeübte Tätigkeit informiert, kann der Arbeitnehmer auch ein aussagekräftiges ausführliches Arbeitszeugnis beanspruchen. Dieses bietet darüber hinaus Informationen über die Arbeitsleistung, das Fachwissen, die Zuverlässigkeit und andere wichtige Eigenschaften.
Die gesetzliche Grundlage für das Arbeitszeugnis ist Paragraf 630 BGB. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgetreu sein. Der Arbeitgeber kann die Leistung des Arbeitgebers mit Noten beurteilen, doch auch eine schlechte Note ist noch in einer angenehmen Formulierung verpackt (zu unserer Zufriedenheit). Arbeitgeber kennen diese Beschreibungen für die Noten.
Der Arbeitnehmer kann ein Zeugnis von seinem Arbeitgeber fordern und notfalls auch einklagen. Das gilt auch für unwahre Formulierungen und für nicht zutreffende negative Bewertungen. Zunächst sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Ist keine Einigung möglich, kann auch hier ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.
Was sonst noch wichtig ist
Ein Arbeitsverhältnis hat noch viele weitere Facetten. Es geht auch um das Verhalten am Arbeitsplatz, das Miteinander zwischen den Mitarbeitern und den Vorgesetzten, aber auch um Kurzarbeit bei schlechter Auftragslage.
Wer sich unsicher ist, ob ein Arbeitgeber etwas verbieten darf, kann sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin beraten lassen. Nicht verbieten darf der Arbeitgeber eine Beziehung zwischen zwei Mitarbeitern, auch wenn das eine heikle Sache ist. Solange die Arbeitsleistung der beiden Mitarbeiter nicht darunter leidet, dürfen diesen Mitarbeitern keine Konsequenzen entstehen.
Fragen könnte es auch wegen der Kleiderordnung am Arbeitsplatz geben. Im Internet sind zahlreiche Informationen über Dresscodes in bestimmten Berufen enthalten.