Berlin ist die Stadt der Selbstständigen. Nicht ohne Grund: Schließlich bietet eine Selbständigkeit die einzigartige Möglichkeit, weisungsungebunden und mit freier Zeiteinteilung zu arbeiten. Wichtig ist dabei allerdings beruflich wie privat die richtige Absicherung. Denn auch für das finanzielle Risiko ist der Selbständige allein verantwortlich.
Krankenversicherungen für Selbstständige
In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht – auch für Selbstständige. Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige gesetzlich oder privat krankenversichern. Dabei gilt: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann jederzeit in die Privatversicherung wechseln. Dafür muss eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden – ein Schritt, der unwiderruflich ist. Die Beiträge für die private Krankenversicherung sind meist teurer als die für die gesetzliche Versicherung und hängen von Alter, Vorerkrankungen und gewünschtem Leistungsumfang ab. Ehepartner und Kinder müssen mit einem eigenen Vertrag versichert werden.
Der Beitrag für die gesetzliche Versicherung bemisst sich nach dem Betriebsergebnis vor Steuern. In den ersten Jahren der Selbstständigkeit ist die gesetzliche Krankenversicherung meist die bessere Wahl. Läuft das eigene Unternehmen stabil, steht ein Wechsel in die private immer noch offen. Wer das Leistungsangebot der gesetzlichen Versicherung erweitern möchte, kann einfach private Zusatzversicherungen vereinbaren – beispielsweise ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll.
Wer im Bereich Publizistik, Design oder Kunst selbständig tätig ist, wird gesetzlich in der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Sie tritt an die Stelle eines Arbeitgebers und übernimmt dessen Anteil an den Sozialabgaben. Im monatlichen KSK-Beitrag ist also auch ein Teil für die Pflegeversicherung enthalten. Der Selbstständige bleibt in seiner gesetzlichen Krankenkasse – die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung werden an die KSK entrichtet, die den Betrag anschließend verdoppelt.
Tipp: Die Versicherungsbeiträge der Basisversorgung können steuerlich als Versorgungsaufwand geltend gemacht werden. Wer seine selbständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausübt, bleibt einfach in der Krankenversicherung seiner Hauptbeschäftigung.
Haftpflichtversicherung für Selbstständige
Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Policen, nicht nur für Selbstständige – denn in Deutschland haftet man unbeschränkt für Schäden, die man Dritten verursachen. Daher sollte bei der Versicherungssumme nicht gespart werden. Da Schäden in Millionenhöhe eher selten auftreten, sind die Versicherungsbeiträge in der Regel auch bei hohen Versicherungssummen relativ günstig.
Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Eine Erwerbsminderungsrentenzahlung fällt in der Regel relativ niedrig aus. Sie setzt voraus, dass die Pflichtbeiträge der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate lang gezahlt wurden. Die Auszahlung erfolgt außerdem nur dann, wenn der Versicherungsnehmer gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann – unabhängig von seiner Qualifikation. Wer aufgrund von Krankheit, Unfall, Burnout oder anderer Einschränkungen nur noch begrenzt arbeiten kann, braucht daher eine gute finanzielle Absicherung.
An dieser Stelle kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung helfen: Im Fall einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit im Rahmen der eigenen Qualifikation wird die vereinbarte Summe ohne Einschränkungen ausgezahlt – im Zweifelsfall ein Leben lang. Wichtig: Da der Abschluss der Versicherung mit einer Gesundheitsprüfung einhergeht, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden.
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für den eigenen Risikostatus zu teuer, kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative darstellen. Sie prüft, ob der Versicherte überhaupt noch arbeiten kann – unabhängig von der eigenen Qualifikation. Ist der Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht mehr in der Lage, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten, wird die vereinbarte Rente ausgezahlt. In der entsprechenden Police sollte eine Auszahlung von mindestens 1000 Euro monatlich vereinbart werden.
Eine gesetzliche Unfallversicherung ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Absicherung über die Berufsgenossenschaft nicht möglich ist. Sie tritt ausschließlich bei beruflichen Unfällen ein. Die private Unfallversicherung von Anbietern wie CosmosDirekt ist somit immer dann eine sinnvolle Ergänzung, wenn der Versicherungsnehmer auch in der Freizeit körperlich aktiv ist.
Altersvorsorge für Selbstständige
Selbstständige haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Für Freelancer oder Freiberufler, die nur für einen Auftraggeber tätig sind, sowie für Künstler, Publizisten, Schriftsteller, Journalisten und Handwerker gilt ohnehin die Rentenversicherungspflicht. Auch eine private Rentenversicherung kann abgeschlossen werden.
Eine private Altersvorsorge ist allerdings nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Beiträge dauerhaft eingezahlt werden können – und das lässt sich am Beginn einer Selbstständigkeit meist nur schwer absehen.
Zusätzliche betriebliche Absicherung
Grundsätzlich gilt: Ein unzureichender Versicherungsschutz kostet im Schadensfall wesentlich mehr als die jahrelangen Zahlungen für einen gut abgestimmten, durchdachten Versicherungsschutz. Jeder Gründer sollte daher auch die besonderen Risiken seines Geschäftsmodells ermitteln und entsprechend absichern. Vor allem die betriebliche Haftpflichtversicherung sowie die Sach- und Ertragsausfallversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung sind hier wichtig.