21,7 Millionen Euro aus nichtgezahlter "Reichensteuer" Brandenburg will die Stadtkasse von Liebenwald pfänden

Die Landesregierung will eine Zwangsvollstreckung gegen die ganze Stadt veranlassen. Denn Lieberwalde weigert sich, die „Reichensteuer“ an das Land Brandenburg abzugeben.

© Thorben Wengert / pixelio.de
Ein kurioser Fall in Liebenwalde an der Oberhavel: Die Landesregierung will eine Zwangsvollstreckung gegen die ganze Stadt veranlassen. Denn Lieberwalde weigert sich, die „Reichensteuer“ an das Land Brandenburg abzugeben.

Eine Summe von fast 22 Millionen Euro soll aus der Stadtkasse nun im Zuge einer Zwangsvollstreckung entnommen werden. Dabei soll auf das Guthaben der Stadt zurückgegriffen werden, es sollen somit keine Pfändungen vorgenommen werden, die die Infrastruktur belasten oder ähnliches. Die Stadt wehrt sich, doch hat inzwischen alle juristischen Mittel für den Zeitraum zwischen 2011 und 2013 ausgeschöpft. 

Zwangsvollstreckung gegen Liebenwalde

 

Das Innenministerium von Brandenburg hat die Zwangsvollstreckung gegen Liebenwalde zugelassen, denn die Stadt weigerte sich seit mehreren Jahren, eine Sonderabgabe an Brandenburg zu zahlen. Es handelt sich dabei um eine besondere Abgabe für wohlhabende Kommunen des Bundeslands.

Konkret geht es um die Abgaben zwischen 2011 und 2013, in diesem Zeitraum hat sich eine Summe von ganzen 21,7 Millionen Euro aufgrund dieser „Reichensteuer“ angesammelt. Die Reichensteuer müssen all jene Brandenburger Kommunen bezahlen, die überdurchschnittliche Einnahmen aus der Gewerbesteuer aufweisen können. Liebenwalde hat sich dem widersetzt und auch geklagt. Doch man scheiterte unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht und zweimal vor dem Landesverfassungsgericht – das zuletzt sogar eine Missbrauchsgebühr gegen die Stadtverwaltung beschloss – mit der Weigerung, die Reichensteuer nicht abzuführen. 

Diese sei unverhältnismäßig hoch angesetzt, wie Liebenwalds Bürgermeister Jörn Lehmann klagte. Nun seien die Haushaltsmittel bis 2019 erschöpft, gab der parteilose Bürgermeister zu Protokoll. Der brandenburgische Finanzminister Görke (Die Linke) konterte: Hätte man in den Jahren ordnungsgemäß die Abgaben entrichtet, wären die Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht so hoch. 

Stadt verfügt über genug Guthaben zur Bezahlung der Forderungen

 

Dabei ist in Liebenwalde ja genügend Guthaben zur Bezahlung vorhanden: Die Stadt hat ein Guthaben von mindestens 50 Millionen Euro plus mehrere Millionen aus Anlagevermögen zur Verfügung, wie es in einem unabhängig erstellten Gutachten zum Fall heißt. Das Land Brandenburg möchte sich durch die Pfändung zunächst einmal die entgangenen Steuern aus dem Zeitraum zwischen 2011 und 2013 sichern. 

Einen zweistelligen Millionenbetrag hat der brandenburgische Finanzminister Görke nun bereits vom Konto der Liebenwaldener Stadtkasse gepfändet. Alle Forderungen sind damit allerdings noch nicht beglichen: Auch in den folgenden Jahren ist Liebenwalde, eine Gemeinde mit rund 4300 Einwohnern im Landkreis Oberhavel, noch Reichensteuer schuldig – hierzu laufen momentan noch juristische Auseinandersetzungen. 

Um Pfändung keine Sorgen machen, müssen sich Kunden die ein Pfändungsschutzkonto besitzen; passende Anbieter sind auf girokonto-ohne-schufa.de zu finden. Auf diesem wird ein Pfändungsschutz bis hin zu einer gewissen Bemessungsgrenze gewährt, somit kann im Fall einer Pfändung nicht alles Guthaben dem Konto entnommen werden. Jeder kann ein Pfändungsschutzkonto eröffnen, wobei es unterschiedliche Kosten für die Kontoführung gibt. Gemeinsam haben Pfändungsschutzkonten, dass sie über keinen Dispo-Kredit verfügen, allerdings können sie durch eine Prepaid-Kreditkarte ergänzt werden.