Update: Auch Sachsen-Anhalt kippt Nichtraucherschutz Einraumkneipen sind wieder Raucherkneipen

Das gab es in der deutschen Fernsehgeschichte selten: Live-Berichterstattung aus dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Der Grund hierfür war die lang erwartete Richtungsentscheidung zum Nichtraucherschutzgesetz, die den Streit um die ungerechte Behandlung der Einraumkneipen klären sollte. Am 30. Juli 2008 Punkt 10 Uhr fiel die, für viele Kneiper, erlösende Entscheidung: Es darf geraucht werden! Nun zieht auch Sachsen-Anhalt nach. Gestern entschied das Landesverfassungsgericht das auch Sachsen-Anhalter Kleinkneipen, anders als die Gäste, wieder aufatmen können. Es gelten jedoch die gleichen Einschränkungen, die zuvor in Karlsruhe beschlossen wurden:

  • Die Einschränkung des Gesetzes gilt nur für Kneipen mit Gastbereichen die kleiner als 75m² sind
  • Die Kneipe muss als Raucherkneipe gekennzeichnet und für Personen unter 18 Jahren unzugänglich sein
  • Es darf hierbei ausschließlich eine Schankkonzession vorliegen, die Zubereitung von Speisen (das Verfassungsgericht spricht von zubereiteten Speisen) ist nicht gestattet
  • Für Diskotheken gilt gleiches, jedoch mit der zusätzlichen Einschränkung das auf der Tanzfläche nicht geraucht werden darf

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Dessauer Richter, wie zuvor auch bei den Karlsruher Kollegen, war die Ungleichbehandlung von Gastronomen ohne Möglichkeit der Einrichtung eines getrennten Raucherraumes. Diese würden durch das Gesetz in der ursprünglichen Form benachteiligt.


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Magdeburgs Kleinkneiper und Barbesitzer können erst einmal aufatmen. Nur mit dem Würstchen oder Baguette zum Bier und der Zigarette danach wird es erst einmal vorbei sein.